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" Gefängnis wird bestraft, wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung... "
Scribner's Magazine - Страница 651
под редакцията на - 1912
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ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ...

DR. FRIEDRICH H. VERING - 1872 - 970 страници
...machen. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt in dieser Beziehung Folgendes: §. 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zn Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern,...

Europäischer Geschichtskalender, Том 15

1875 - 614 страници
...Reichstagsabgeordnete Most wird gerichtlich zu 1'/2 Jahren Gefängniß ucrurtheilt »ach § 130 des Strafgesetzbuchs: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigteitcu gegen einander öffentlich anreizt, wirb mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern...

Lehrbuch des deutschen Pressrechtes

Albert Friedrich Berner - 1876 - 360 страници
...Mallinckrodt^, indem er auf die Dehnbarkeit insbesondere des Artikels 138 des Strafgesetzbuches hinwies: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt" :c. Je größeren Raum die Dehnbarkeit eines...

Bayerns gesetze und gesetzbücher, Том 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 страници
...Beladung öffentlicher Aemter auf die Dauer von Einem bis zu fünf Jahren erkannt werden. >) 8 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigteiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu fechshundcrt...

Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Том 5

Baden (Germany) - 1880 - 890 страници
...zu fünf Jahren erkannt werden. ß 35, 86. 2u»t»näi^: äie, Ltialllllminsrn, 6,V.(i. Z 73, Z 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthiitigkciten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert...

Zur aufklärung des deutschen volkes über inhalt und aufgabe der ...

Johann Karl Friedrich Zöllner - 1880 - 230 страници
...es mir gestattet sein mag, hier zunächst den Wortlaut2) dieser Paragraphen mitzutheilen: §. 130. „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert...

Centralblatt für rechtswissenschaft ..., Том 14

1895 - 452 страници
...freiwillig zuriiektritt, zu welcher seine Teilnahme an derselben noch nicht entdeckt war. § 130~~ Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 M. oder mit...

Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus

Hermann Leberecht Strack - 1892 - 176 страници
...Nov. I89I^, S. 553 f.); 3. ein, gutem Vernehmen nach, von Aug. Rohling verfaßtes, jedenfalis durch * „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander öffentlich anreizt." ihn verbreitetes Flugblatt „Eine Talmudstelle...

Die Juden, dürfen sie "verbrecher von religions wegen" genannt werden ...

Hermann Leberecht Strack - 1893 - 38 страници
...bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft ..." — § 13» : „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthatigkeiten gegen einander öffentlich anreizt ..." (Mit Friedensge.fahrdung ist jede erregte...

Die Grundzüge des schweizerischen Strafrechts, Том 2

Stooss - 1893 - 504 страници
...überwundenen, aber doch vergangenen Periode des Kulturkampfes an. *) § 130 des deutschen Strafgesetzbuches : Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung m Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt . . . (•«O Delikte gegen den Frieden. ßerml>...




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