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Fünftes Buch.

Geschichte

des

Hauses Fürstenberg,

vom Erwerb der reichsfürstlichen Würde, bis zur Gründung der fürstlich:böhmischen und landgráflichen Linien.

Erste Abtheilung.

Franz Egon, Wilhelm Egon, Hermann Egon u. s. w.

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Erstes Kapitel.

Die Anfänge der Grafen Franz I. Egon und Wilhelm III. Egon von Fürstenberg. Die Ansicht der Zeitgenossen und das Urtheil der Nachwelt über ihre und Herrmann Egons politische Wirks famkeit im Allgemeinen. Verhältnisse der Bei

den erstern zu Köln und Lüttich u. s. w.

Obgleich der Genealogie nach mehrere der åltern Kinder

Egons VIII. zuerst aufgeführt werden sollten, so treten doch billig die geschichtlich bedeutendern drei Brüder: Franz Egon, Wilhelm Egon und Herrmann Egon vor den übrigen nunmehr auf den Schauplah, an des Vaters und mehrerer Vettern Wirksamkeit genau sich anschließend, und als die Stammhalter und Mehrer des Ruhmes der Familie, wiewohl auf andern Bahnen und in ganz verschiedenartiger Richtung. Es gewährt kein ges ringes Interesse, ein Kleeblatt von Brüdern mit denfelben geistigen Anlagen, mit denselben Gesinnungen und für dieselben Ziele ein ganzes Leben hindurch sich bemühen, und bei den vielfachen Klippen, welche eine politische Laufbahn auch für die wahlverwandtesten Geister, bei der Menge von innern Gegenfäßen und Widersprüchen, die dieser Beruf, schon seiner eigenthümlichen Natur nach, mit sich bringt, niemals unter einander in der entferntesten Zwietracht, sondern stets in der beharrlichsten Gleichgestimmtheit, wechselseitig einander sich unterstüßen zu sehen,

Es war, als hätten sie einen förmlichen Bund hiezu ges schlossen und einer dem andern solidarisch sich verbürgt, daß jeder die Grundlagen des Gebäudes befestigen helfe, welches sie nach gemeinsamem Plane aufgeführt. `Durch dieses System erreichten sie aber auch für die damalige Stellung der Familie Ungewöhnliches und Unglaubliches." Der Name Fürstenberg knüpfte sich fast an alle großen Ereignisse der Zeit. Die Fåden ihrer Politik spannen sich von einem Ende Europas zu dem andern, und indem sie einigen Herren zu dienen schienen, dienten sehr viele Herren ihren eigenen Zwecken. Sie wußten alle materiellen und moralischen Kräfte ihrer Zeit hiezu zu verwenden, und wenige Intriguen und Verträge irgend eines Kabinettes sah man ausgeführt, in welchen nicht die Brüder von Fürstenberg, mehr oder minder hemmend oder fördernd, ihre Hände gehabt.

Es ist ungewiß, welche politische Idee ihren Bes strebungen voran geleuchtet, und ob Überzeugung oder Leidenschaft bei der Mehrzahl ihrer Handlungen vors zugsweise sie geleitet. Der Widerwille mächtiger und schwacher Gegner war gleich sehr bereit, bei dem Urtheil über sie und ihre Handlungen leßterer den Vorzug eins zuråumen; aber der Geschichtschreiber kann nur schwer zur Annahme vermocht werden, daß ein überlegener Verstand, der so klar der Zwecke und der Mittel sich bewußt war, ohne eine höhere leitende Idee, selbst wenn sie auf Irrthümer gegründet war, ein arbeitvolles Leben blindlings durchgeführt haben sollte. Spricht man von der Macht des Ehrgeizes und der Selbstsucht, so läßt sich freis lich aus der Geschichte der drei Brüder manches finden, was als lockend und lohnreich für zweckmäßig verwendete Thätigkeit sich ihnen darbot und ihre Erwartungen rechts fertigte; aber all dies gibt ihren Gegnern noch keinen bes

sondern Vorsprung über sie, denn es fehlte den meisten blos an gleicher Fähigkeit, oder Kraft, oder Beharrlichkeit, um dasselbe zu erzielen. Es kann somit blos ein solcher moralischer Punkt ausgesucht werden, von welchem aus jedes Streben verdammlich erscheint, wenn es nicht durch Grundsåße geregelt war, die mächtiger, als alle übrigen Triebfedern, auf edlere Individualitäten wirken müßsen. Inwiefern die Brüder Fürstenberg, von denen nunmehr die Rede ist, sich von diesem Punkte entfernt oder nicht, wird aus ruhiger und unbefangener Würdigung ihrer persönlichen Gefühle und ihres öffentlichen Lebens hervorgehen müssen. Die Geschichte dieses leßtern ist weder für den patriotischen Teutschen, noch für den Historiographen des Hauses eine leichte Aufgabe; denn sie wi, derstreitet der Grundgesinnung und vielleicht den Interess sen Beider. Gleichwohl ist es die Pflicht Beider, Menschen und Begebenheiten also geschildert zu liefern, wie sie aus den, größtentheils bekannten, Thatsachen naturgemåß sich, ergeben haben. Das Raisonnement der Zeitgenossen, welche in Parteien vielfach zertheilt und in ihren Ansichten gespalten dastehen, darf nicht einseitig einschüchtern; aber eben so wenig darf der öffentlichen Meinung der Mehrzahl Troß geboten werden, denn auch sie ist ein unlåugbares Faktum. Der Umstand, daß diese öffentliche Meinung mit der Privatansicht der Dynastie, daraus jene Månner entsproffen, übereinstimmt, erleichtert dem Historiographen das Geschäft, und er kann das Recht eines Anwaltes gegen Übertreibungen mit desto größerer Sicherheit üben, ohne in den Verdacht zu fallen, seiner eigenthümlichen Stellung wegen Panegyrist von Dingen zu werden, welche weder an und für sich, noch aus irgend · einem besondern Grunde besonders zu preisen oder zu vers theidigen seyn möchten.

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