Графични страници
PDF файл
ePub

Fünfzehntes Kapitel.

Die Churwahl zu Köln im Jahre 1688. — Wilhelm von Fürstenberg postulirt. Joseph Klemens von Baiern als Nebenbuhler. Neue Cause célèbre.

[ocr errors]

Unmittelbar nach den für die Seele des verstorbenen Erzbischofs und Churfürsten gehaltenen Erequien versammelte der Kardinal und Koadjutor, in der Eigenschaft als Dekan, das Domkapitel, damit ohne Zögern die neue kanonische Wahl oder die Postulation des Nachfolgers vor sich gehe. Der 19. Juli ward als Wahltag festgesetzt. Die üblichen Vorladungen, zu Bekanntmachung kanonischer Hindernisse bei einzelnen Kandidaten, wurden erlassen und an den Kirchenthüren angeschlagen.

Gleich während dieses Zwischenzeitraums begann die Opposition wider Fürstenberg, welche seit Långerm über Ziel und Mittel einig, und auf jeden einzelnen Fall tüchs tig gerüstet, so wie auch durch die inzwischen geschlossenen politischen Verbindungen ihrer Stärke völlig bewußt war, ihre Batterien spielen zu lassen. Man redete hin und her im Publikum : der Kardinal und Domdechant sey noth wendig von jeder Wahl, thätiger sowohl als leidender, und auch von der Postulation selbst auszuschließen.

Der kaiserliche Gesandte, Graf Kauniß, mit Vollmachten zu dieser Sache bestens versehen, trat sofort mit einer Note auf, welche in der Kapitelversammlung vom 14. Juli verlesen ward. Leopold I, gab zuerst seinen tiefen Schmerz

über den Verlust eines Fürsten zu erkennen, welcher als Prålat und Regent durch seine Tugenden, wie durch seine Klugheit in der von ihm geführten Regierung eine Zierde seines Standes gewesen; er erklärte ferner : der Tod dess selben sey für das Erzbisthum und das Churstift Köln, so wie für das römische Reich überhaupt keine geringe Niederlage und Einbuße, und es liege im Interesse der gesammten Christenheit, einen Mann als Nachfolger in beiden Würden zu wählen, welcher in den Fußstapfen des Vorfahren fortwandle, und auf ähnliche Weise für die Ers haltung der Kirche und dés Reichs wache, auch die Freiz heit teutscher Ration gestrenglich vertheidige und alle drohenden Gefahren von diesem, an der Grenze des Reichs gelegenen Erzbisthum durch Besonnenheit abwende. (')

Ohne Zweifel würden die Herren Domkapitularen desjenigen sich noch entsinnen mögen, was der Gesandte Sr. Majestät schon früher, bei Anlaß der Koadjutorschaft, ihnen vor Augen gelegt, und eben so der Gründe, aus welchen der Pabst damals von ihrem Beschlusse sie abzuhalten gesucht; endlich auch, welche Mandate der Kammer-Auditor damals öffentlich hätte anschlagen lassen. In wie fern es schicklich gewesen oder nicht, die vereinigten väterlichen Ermahnungen Sr. Majestät und Sr. Heiligs keit in den Wind zu schlagen, soll hier an seinem Orte gestellt bleiben. Da nun aber gegenwärtig der erzbischöfliche Siß erledigt, und es innerhalb der Pflichten Sr. Majestát sey, sowohl in der Eigenschaft als oberstek Schirmvogt der teutschen Kirchen für die Ehre jenes Sißes, wie

() Dies alles klingt wie beißender Spott, wenn man an die in frühern Jahren vom kaiserlichen Hofe mit und über Mar. Heinrich gewechselten Noten und die in Briefen ausgedrückten Urtheile sich erinnert.

III.

21

als Oberhaupt des Reichs für das Interesse der mit dem Erzstift verbundenen Churwürde zu wachen liege, so habe Sie es für zweckmäßig erachtet, dem Kapitel Ihre uns maßgeblichen Ansichten über die obschwebende Sache mit zutheilen.

Notorisch sey, daß der Kardinal von Fürstenberg von Nation zwar ein Leutscher, allein der Krone Frankreich gleichsam knechtischer und sklavischer Anhänger, auch derselben Minister und in deren Reich eingebürgert sey; daß er, in verschiedenen Geschäften derselben, feindlich gegen das Reich aufgetreten; daß er dem allerchristlichsten Könige den Vasalleneid geleistet, diesen Erzsprengel zum Schauplaß des Krieges gemacht, die Stadt Straßburg vom teutschen Reich abgerissen und die Citadelle von Lüts tich einer fremden Macht überantwortet habe.

Auch jezt noch seße der Kardinal diesen Sprengel tåglich neuen Gefahren aus, indem er die Festungen des Landes verdächtigen Besaßungen und Kriegsführern ans vertraue, Bonn, man wisse nicht mit welchem Geld, furchtbar befestige, und das Erzbisthum früher oder spåter einem dritten zur Beute hinzuliefern, Miene mache.

Einen solchen Mann könne man unmöglich in das Wahlkollegium zulassen, und es unterliege keinem Zweis fel, daß, wenn eine neue Postulation genehmigt werden sollte, dieselbe das gleiche Ergebniß, wie die frühere Koadjutorwahl, herbeizuführen, oder vielmehr solche blos bestätigen würde. Das Kapitel dürfe daher auf den Kardinal keine Rücksicht nehmen. Gleichwohl sey es des Kaisers Absicht nicht, der Freiheit der Stimmen durch diese Erklärung Eintrag zu thun, vielmehr wünsche er dieselbe kräftig zu schüßen, damit sie nicht auch hier gänzlich vers nichtet werde, wie früher zu Straßburg geschehen. Es müsse sorgfältig in Betrachtung gezogen werden, daß an

die Bisthümer Leutschlands weltliche Gerichtsbarkeit mit Regalien geknüpft, und somit eine völlig unbeschränkte Wahlfreiheit nicht recht zuständig sey; doch könne diese Beschränkung nur in so weit sich erstrecken, daß das Interesse des Reichs nicht gefährdet werden dürfe.

Se. t. Majestät ermahne deshalb sämmtliche Kapitulas ren, den Eid, durch welchen sie dem heiligen römischen Reich verpflichtet, genau zu beherzigen, allem Parteigeist, allen Privatrücksichten auf Verwandtschaft und eigenen Nußen fremd zu bleiben, und obgleich sie in ihrem Gres mium eine Reihe des erzbischöflichen Stuhles würdiger Månner zählten, gleichwohl denjenigen, und zwar mittelßt geheimer und schriftlicher Abstimmung, herauszuwählen, welcher der zu erhaltenden Bestätigung vergewissert seyn könne, auch eine solche Administration für die Zukunft verbürge, daß das Erzstift nicht noch mit neuen Schulden belastet, sondern von den alten, auf ihm bereits haftenden befreit werden möge. Der Graf schloß mit der Bemers kung: Er wisse nicht voraus zu bestimmen, was der Kaiser über Regalien und Gerichtsbarkeit verfügen, und welche Rechenschaft er von denjenigen fodern würde, welche die Schuld eines seiner Ansicht entgegengeseßten Ausganges auf sich lüden. Im Übrigen könne das Erzstift der bleibenden Huld und Beschirmung Ihrer Majestät, und das Kapitel der besten Dienste des Gesandten in allen vorkommenden Fållen sicher seyn, und somit empfehle man diese Angelegenheit nochmals zur Erledigung auf eine Weis se, wie Gottes Ehre, der Gehorsam gegen den Kaiser, das Heil des Vaterlandes und die Sicherheit Aller es ges bieten.

Dieser ungewöhnlich anmaßenden Sprache und kaum noch in äußere Formen der Höflichkeit verhüllten Einmischung in ein konstitutionnelles und kanonisches Recht

fuchte die Partei des Kardinals durch eine Art Manis fest in ihren Wirkungen zu begegnen, welches beißende Anmerkungen und Widerlegungen enthielt, und gemeins fam mit der Note Kauniz's im Druck bekannt gemacht wurde.

Des Kaisers Schmerz über den Tod eines so frommen Prälaten und weisen Fürsten, welchen übrigens alle feinfühlenden Menschen mit ihm theilten, könne nicht anders als eine sehr angenehme Empfindung erregen, und werde von Sr. Eminenz dem Kardinal, welchen Jener noch bei seinen Lebzeiten zum Nachfolger ernannt, um so weniger getadelt werden, als dadurch sämmtliche Handlungen und Rathschläge Sr. Eminenz die Billigung Sr. Majestät erhielten; denn daß die Regierung des Landes (welche der Kaiser so sehr preist) beständig in Hånden des Kardinals gelegen, und dieser Leßtere nichts ohne Wiffen, Willen und Billigung des verstorbenen Churfürsten gethan, sey notorisch, und jeder Vorwurf, welcher die Regierung Marimilian Heinrichs treffe, müsse stets mehr auf dessen, als auf Fürstenberg's Rechnung kommen.

Dermal handle es sich um die Wahl oder Postulation eines Churfürsten und nicht eines Koadjutors; darum wühle man unnöthig längst vergangene Dinge wieder auf. In wie weit übrigens das Amt eines Schirmvogts oder die Autorität über Metropolikan- und Kathedralkirchen fich erstrecke, wolle man dahin gestellt seyn lassen, doch erkläre man, die Kapitularen, ihres Eides und Berufes eingedenk, würden denjenigen zum Fürsten wählen, welcher für die Interessen des Stifts, des Reichs und der Christenheit der zweckmäßigste scheine, und im Stande sey, die Würde seines Stuhles gegen Unbilden jeder Art zu vertheidigen.

Allerdings stamme der Kardinal aus teutschem Blut und

« ПредишнаНапред »