Графични страници
PDF файл
ePub

anerkennt; da er selbst, das Commando des Armeecorps an der Theiß gegen den uns feindlich gegenüberstehenden General Grafen Schlick, in ihrem Auftrage übernommen, unter ihrer Aegide fortführt. Und ich fonnte dies mit dem ruhigen Bewußtsein thun, keine illegitime Handlung zu begehen, und auch das meiner Führung anvertraute koniglich ungarische Armeecorps zu keiner ähnlichen Handlung zu verleiten, so= lange der Landesvertheidigungs-Ausschuß sich nicht selbst desavouirte.

[ocr errors]

,,Nachdem aber am 1. Januar 1849 als das Armeecorps an der obern Donau, troß des anbefohlenen Rückzuges in die erste Linie vor Ofen, kampfentschlossen noch bei Hanzsabég, Tárnok, Sóskut, Bia u. s. w. stand der Landesvertheidigungs- Ausschuß, statt durch heldenmüthiges Ausharren in der Nähe der Gefahr das Vertrauen zu rechtfertigen, welches wir stets in dessen Loyalität sezten, die Hauptstadt unbegreiflicherweise plöglich verließ, und uns dadurch, mehr noch aber durch die, ohne unser Vorwissen und Einwilligung an den Obercommandanten der feindlichen Truppen entsendete Deputation, einer rath- und trostlosen, ja sogar zweideutigen Lage überlieferte: da mußte in Manchem unter uns der Argwohn auftauchen, als wären wir von der Höhe, die uns als Vertheidiger der constitutionellen Freiheit Ungarns gebührt, zu jener Tiefe herabgewürdigt worden, in welcher man die gewöhnlichen Mittel zur Erreichung egoistischer Privatinteressen mit Erfolg aufzusuchen pflegt.

so

„Ohne die Loyalität des Landesvertheidigungs - Ausschusses sehr derselbe auch durch sein plögliches Verschwinden aus der Hauptstadt unser Vertrauen zu ihm erschütterte in Abrede zu stellen: halte ich es somit dennoch für meine Pflicht, das Armeecorps, damit selbes vor dem elendesten aller Geschicke vor der gänzlichen innern Auflösung bewahrt werde, aufzufordern, daß es folgende Erklärung, welche zum Zwecke hat, uns vor allen, unsere ehrenvolle Stellung begeifernden Zumuthungen zu bewahren, nach reiflichem Ueberlegen entweder zu seiner eigenen mache, oder seine hierüber abweichende Ansicht offen kund gebe." (Folgt meine Unterschrift).

Diese Erklärung lautet wie folgt:

„Das königlich ungarische Armeecorps an der obern Donau, dessen

Kern und Intelligenz einst dem vereint österreichischen Armeestande an= gehörte, bevor durch die Sanctionirung des königlich ungarischen Kriegsministeriums die ungarischen Regimenter einzig und allein unter dasselbe gestellt wurden, legte, gehorsam dem Willen des constitutionellen Königs von Ungarn, den Eid auf die Constitution von Ungarn ab; wurde zuerst unter dem Obercommando des Erzherzogs - Palatin den f. f. Truppen unter Jellachich feindlich entgegengestellt, und hat seither trog der betrübendsten politischen Wirren, immer treu seinem Eide, nur den Befehlen des königlich ungarischen verantwortlichen Kriegsministers, oder des durch diesen als legitim anerkannten LandesvertheidigungsAusschusses Folge geleistet.

,,Auf diese unwiderlegbare Thatsache gestüßt, verwahrt sich demnach das Armeecorps an der obern Donau auf das entschiedenste gegen jede Zumuthung, als hätte selbes je Privatinteressen irgend einer Partei in Ungarn gedient, und erklärt alle derlei Gerüchte für niederträchtige Verleumdung. Aber eben diese unwiderlegbare Thatsache der unerschütterlichen Treue, mit welcher das Armeecorps an der obern Donau, im Kampfe für die Aufrechthaltung der ungarischen Constitution, sich allen Verordnungen des Landesvertheidigungs - Ausschusses, troß der unsäglichsten Entbehrungen und Enttäuschungen, unverdrossen fügte, berechtigte das Armeecorps zu der billigen Erwartung, daß der Landesvertheidigungs-Ausschuß wenigstens Eins gewissenhaft vermeiden werde, nämlich: das Armeecorps in irgend eine zweideutige Lage zu verseßen.

,,Nachdem das Armeecorps von der obern Donau auf die Verordnung des Landesvertheidigungs-Ausschusses die Grenze durch ein und ein halb Monat lang mit seltener Selbstverleugnung durch den angestrengtesten Vorpostendienst geschüßt hatte; nachdem es in dem Gefechte bei Wieselburg den bedeutend stärkern Feind siegreich zurückgedrängt; nachdem es sich in der trostlosen Raaber Position unerschrocken bis zu jenem Augenblicke hielt, wo es bereits von der feindlichen Uebermacht in der rechten Flanke umgangen war, und seinen zur Sicherung der Hauptstädte nöthigen Rückzug nun durch ein hartnäckiges Gefecht mit der feindlichen Umgehungscolonne möglich machen konnte;

nachdem es, ohne bei dem Landvolke des Kreises jenseits der Donau jene vielgeträumten Sympathien gefunden zu haben, und ohne daß von Seiten des Landesvertheidigungs-Ausschusses auch nur das Geringste vorbereitet worden wäre, um das Vordringen der feindlichen Uebermacht auf den Haupt- und Nebenwegen der Dotiser, Bánhidaer, Neszmélyer, Csákvárer, Zámolyer, Ondóder und Sárkányer Communicationen zu hindern, sich theils vor-, theils rückwärts der genannten Orte schlagfertig hielt, bis das siegreiche Vordringen des feindlichen rechten Flügels über Móor unsererseits die Offensive über Mártonvásár veranlaßte, auf ausdrücklichen Befehl des Landesvertheidigungs-Ausschusses jedoch aus dieser Offensive in die Defensive vor Ofen übergegangen werden mußte: da blieb dem vielbedrängten Armeecorps nur noch eine tröstende Aussicht die des entscheidenden Kampfes unmittelbar vor und in den Hauptstädten Ungarns.

,,Der frühere entschiedene Ton der Verordnungen des Landesvertheidigungs - Ausschusses, wie seine Proclamationen an das Volk, berechtigten zu der Erwartung: es werde derselbe in dem lang ersehnten, endlich gegenwärtigen entscheidenden Momente eine Alles begeisternde Energie entwickeln.

"

‚Und statt alles dessen, was geschehen hätte sollen und können, traf am 1. Januar 1849 im Hauptquartiere zu Promontorium

1) die Anzeige ein, daß der Landesvertheidigungs- Ausschuß die Hauptstädte verlassen habe;

2) eine Verordnung desselben, daß auf der sogenannten ersten Linie vor Ofen, in der Höhe von Tétény, Bia u. s. w. eine ent scheidende Schlacht geliefert werde, ohne aber das Armeecorps zu opfern, noch die Hauptstädte einem Bombardement auszusegen, d. h. das Armeecorps sollte die Schlacht verloren gehen troß des einzigen sichern Ueberganges und troß des verfolgenden Feindes ohne Stadtvertheidigung auf das linke Donauufer zu retten;

[ocr errors]

3) die Weisung, eine Deputation zu dem Obercommandanten der feindlichen Armee gelangen zu lassen.

,,Jede dieser drei Thatsachen wäre für sich hinreichend gewesen,

das Vertrauen des Armeecorps in die Männer des LandesvertheidigungsAusschusses zu erschüttern; in ihrem Zusammenwirken aber mußten sie sogar die Befürchtung auftauchen machen, als wäre das Armeecorps bisher um den gelindesten Ausdruck zu brauchen - ein brauchbares, aber gefährliches Werkzeug in ungeübter Hand gewesen.

„Um also inmitten der politischen Umtriebe, denen besonders in der nächsten Zukunft unser armes Vaterland preisgegeben werden dürfte, seine Stellung auf streng gesetzlichem Boden unerschütterlich behaupten zu können, gibt das Armeecorps an der obern Donau hiermit öffentlich folgende Erklärung ab:

,,1. Das Armeecorps an der obern Donau bleibt treu seinem Schwur, für die Aufrechthaltung der vom König Ferdinand dem Fünften sanctionirten Constitution des Königreichs Ungarn gegen jeden äußern Feind entschieden zu streiten.

[ocr errors]

,,2. Mit derselben Entschiedenheit aber wird das Armeecorps an der obern Donau auch allen Denen entgegentreten, welche durch unzeitige republikanische Umtriebe im Innern des Landes das constitutionelle Königthum zu stürzen versuchen wollten.

,,3. Aus dem Begriffe der constitutionellen Monarchie, für welche das Armeecorps an der obern Donau bis auf den leßten Mann einsteht, folgt von selbst, daß es einzig und allein nur jenen Befehlen folgen dürfe und wolle, welche ihm vom verantwortlichen königlich ungarischen Kriegsminister oder dessen durch ihn selbst ernannten Stellvertreter (gegenwärtig General Vetter) in geseßlicher Form zukommen.

,4. Da das Armeecorps an der obern Donau, eingedenk des auf die Constitution Ungarns geleisteten Eides und eingedenk seiner Ehre, sich vollkommen bewußt geblieben, was es soll und will: so erklärt es schließlich, daß es das Resultat irgend einer mit dem Feinde gepflogenen Uebereinkunft nur dann anerkennen werde, wenn solches einerseits jene Verfassungsform Ungarns, auf welche das Armeecorps beeidet worden, andererseits die Kriegerehre des Armeecorps selbst garantirt.“

(Folgt meine Unterschrift.)

Weder inner noch außerhalb meines Armeecorps hat sich meines Wissens je eine öffentliche Stimme gegen diese Proclamation_vernehmen lassen.

Die alten Soldaten faßten wieder Vertrauen zu mir und zu der Sache, die ich vertrat, und hörten zu wanken auf.

dank der ihnen damals

Sie konnten es nicht ahnen, daß sie noch nicht bekannten Unselbständigkeit des Kriegsministers Mészáros dem Präsidenten Kossuth gegenüber nur aus dem Regen unter die Traufe gerathen waren.

Ich dagegen hatte zwar schon in Preßburg mannigfache Anzeichen jener Unselbständigkeit Mészáros' wahrgenommen, allein diese damals blos als eine natürliche Folge seiner bei dem guten Einverständnisse zwischen mir und Kossuth in der That machtlosen Stellung beurtheilt, und fand keinen Grund, bei dem herzhaften alten Soldaten die Fortdauer der Kundgebungen eines moralischen Gebrechens dessen ursprüngliches Vorhandensein weder mit dem Verbleiben Mészáros' auf seinem Posten, noch mit der Hartnäckigkeit, mit welcher er sich bisher jeder, wenngleich von erfahrenen Militärs gebilligten Neuerung im Kriegswesen widersezt hatte, in Einklang gebracht werden konnte auch dann noch vorauszusehen, nachdem jene machtlose Stellung des Kriegsministers durch mein entschiedenes Auf- seine-Seite-treten in eine mächtige umgewandelt worden.

« ПредишнаНапред »