Графични страници
PDF файл
ePub
[ocr errors]

Die flagrante Strafprocedur konnte ich gegen Nagy-Sándor nur in dem erwähnten Einen Falle bei Waizen in Anwendung bringen: hier galt keine Entschuldigung. Ich hatte ihn persönlich für die Zurücklaffung der Vorposten vor dem Rayon seines Lagers verantwortlich gemacht. Die Vorposten rückten dessenungeachtet ab. Er konnte die Verantwortung dessen unmöglich einem Zweiten in die Schuhe schieben. Und es mag in der That den Anschein haben, als hätte ich mir eine auffallende Schwäche zu Gunsten des General Nagy-Sándor zu Schulden kommen lassen, indem ich ihm troß jenes Ungehorsams, unter so außergewöhnlich kritischen Umständen wie die damaligen, die Führung eines Armeecorps noch fernerhin anvertraute. Diese Maßregel war gleichwohl sehr gründlich motivirt.

[ocr errors]

Daß General Nagy Sándor der mindestfähige unter den Corpscommandanten der von mir befehligten Armee, war freilich in den Tagen vor Waizen längst kein Geheimniß mehr. Ebenso wenig unbekannt war mir aber auch der misliche Umstand, wie die Beseßung der Commandantenstelle des 1. Corps durch einen der Divisionäre des leßtern zu noch geringern Hoffnungen berechtigte, als die Maßregel, den General Nagy-Sándor auf dem ihm nun einmal anvertrauten Posten fortan zu belassen. Um also das 1. Corps einer unbezweifelt geschicktern Leitung anzuvertrauen, hätte ich einen der Divisionäre vom 3. oder 7. Corps an die Stelle des General Nagy-Sándor berufen müssen; von diesem Experimente riethen jedoch die traurigen Erfahrungen entschieden ab, welche ich am 21. Juni vor Pered mit dem 2. Corps in Folge einer ähnlichen Maßregel gemacht hatte. Es schien mir, in unserer verzweifelten Lage vor Waizen, nach jenen Erfahrungen noch immer rathsamer, dem 1. Corps seinen wenngleich minder fähigen alten Commandanten zu lassen, als ihm (dem 1. Corps) augenblicklich einen neuen wenngleich ohne Zweifel fähigern zu geben, welcher mit dem eigenthümlichen Geiste des Corps im Allgemeinen, wie mit dem jeder einzelnen Unterabtheilung insbesondere, gleich unbekannt — sich wohl vor taktischen, aber nicht vor disciplinären Misgriffen bewahren konnte: in kritischen Fällen aber sind (ich spreche hier aus eigener Erfahrung) disciplinäre Misgriffe des Commandanten meist ungleich gefährlicher als taktische.

Indem ich also den General Nagy-Sándor, ungeachtet seiner geringen Verläßlichkeit und sonstigen Befähigung zu dem ihm anvertrauten Commando, von diesem nicht schon in Waizen entfernte: gab ich blos dem Drange der augenblicklichen Umstände, und zwar von der Ansicht ausgehend nach, daß jene Maßregel in ihren Folgen die verhältnißmäßig am mindesten, um so minder nachtheilige sein dürfte, als ich zugleich entschloffen war, den General Nagy-Sándor künftighin bei Lösung wichtiger Aufgaben an Ort und Stelle persönlich zu controliren. Der physische Zustand, in welchen mich wie bekannt die Folgen meiner angestrengten persönlichen Theilnahme an den Waizener Ereignissen verseßten, machte mir die Ausführung dieses leztern Entschlusses leider unmöglich.

Groß waren die materiellen Verluste, welche das 1. Corps am 2. August bei Debreczin erlitten, weit größer noch die moralischen. In Erwägung der leztern konnte ich dem General Nagy-Sándor den Sicherheitsdienst während der weitern Fortseßung des Rückzuges unmöglich mehr mit Beruhigung anvertrauen.

Das 1. Corps follte demnach zuerst und zwar am 6. August von Groß-Wardein gegen Arad aufbrechen; mit dem 3. und 7. Corps hingegen gedachte ich den genannten Tag über bei Groß- Wardein stehen zu bleiben, damit General Nagy-Sándor mit dem 1. Corps einen Tagmarsch Vorsprung und hierdurch jedweder Feindesgefahr entrückt, eine mehrtägige Erholungszeit gewinne, deren — meiner Ansicht nach Beide (Nagy Sándor wie sein Corps) bedurften, um der Muthlosigkeit, von welcher sie in Folge der Niederlage bei Debreczin sichtlich ergriffen waren, einigermaßen wieder los zu werden.

[ocr errors]

wie mich die

die Offensive

Indessen erhielt ich am 5. August Vormittags in Groß-Wardein eine Verordnung des Kriegsministers General Aulich, aus welcher zu entnehmen war, daß G.-L. Dembinski keineswegs frühern Szegediner Nachrichten vorausseßen ließen gegen die Armee des F.-3.-M. Baron Haynau ergriffen, sondern im Gegentheile das rechte Theißufer bereits am 1. August aufgegeben und sich auf die Vertheidigung des linken beschränkt habe; ferner, daß ich nun meinen Rückzug, ohne Rücksicht auf die russische Hauptarmee,

möglichst beschleunigen, zugleich aber der Regierung vorläufig den Tag bekannt geben solle, an welchem die unter meinen Befehlen stehende Armee Arad erreichen werde.

Diese Verordnung bestimmte mich, das 1. Corps noch im Laufe des 5., das 3. und 7. Corps hingegen am 6. August von Groß-Wardein gegen Arad abrücken zu lassen. Dem Kriegsminister aber erstattete ich unverweilt die Anzeige, ein Dritttheil der Armee werde am 10., der Rest am 11. August bei Arad eintreffen.

Auf dem Rückzuge von Groß- Wardein nach Arad kam mir eine zweite Verordnung vom Kriegsministerium des wesentlichen Inhaltes zu, daß G.-L. Dembinski bereits auch das linke Theißufer preisgegeben und die Weisung erhalten habe, auf Arad zurückzuziehen, woselbst die Vereinigung seiner mit der unter meinen Befehlen stehenden Armee bewirkt werden solle; ich möge sonach den Marsch der leztern in dem Maße beschleunigen, als erforderlich, um wenigstens mit einem Theile derselben schon am 9. August Arad zu erreichen.

Dieser Verordnung Folge leistend, zog ich nun die noch übrigen Marschstationen derart zusammen, daß General Nagy-Sándor mit dem 1. Corps am 9., das 3. und 7. Corps hingegen am 10. August bei Arad eintrafen.

Sechsunddreissigstes Capitel.

Nachträgliche Darstellung verschiedener Umstände, Gerüchte und Ereignisse aus den Tagen des Rückzuges vom Hernád bis Arad.

Im m vorstehenden Capitel mußten, um die Darstellung der Rückzugsoperationen vom Hernád bis Arad nicht zu verwirren, mehre gleichzeitige, jedoch ohne irgend einen Einfluß auf den Gang des Feldzuges gebliebene Umstände, Gerüchte und Ereignisse mit Stillschweigen übergangen werden.

Der nachträglichen Besprechung dieser Umstände, Gerüchte, Ereignisse glaube ich nun noch einige Andeutungen über meine persönliche Stellung einerseits zu der von mir befehligten Armee, andererseits zu Kossuth, nebst seinen persönlichen oder politischen Anhängern und Gegnern im Lande, vorausschicken zu müssen.

Ich hatte bekanntlich während der lezten Tage in Komorn die Erfahrung gemacht, daß meine Ueberzeugung von der Unrettbarkeit der Sache Ungarns, somit auch meine Erkenntniß der augenblicklich nächsten patriotischen Pflicht, den hoffnungslosen Kampf ebenso rasch als ehrenvoll zu beenden, von der Mehrzahl der Koryphäen unserer daselbst noch vereinigten Hauptarmee nicht getheilt wurden: dessenungeachtet hatte ich wie aus der im 27. Capitel gegebenen Schils derung der lezten Komorner Ereignisse gleichfalls bekannt — der Hauptarmee die Erfüllung jener Pflicht vermittels eines Kriegsrathsbeschlusses

aufnöthigen wollen; nicht minder bekannt ist, wie mir dies mislungen, wie der Beschluß des Komorner Kriegsrathes vom 6. Juli meinen Antrag (die Hauptarmee solle bei Komorn bleiben und die Oesterreicher angreifen) durch die gleichzeitige Annahme des Klapka'schen Amendements (nach dem Durchbruchsversuche durch die Stellung der Defterreicher er gelinge oder nicht folle die Vereinigung des Großtheils unserer Hauptarmee mit der Regierung und den im Süden des Landes sich concentrirenden Streitkräften als nächstes Operationsziel festgestellt werden) beschränkte; ebenso bekannt ist, wie es der Majorität des Kriegsrathes nicht einmal mit dem versuchsweisen Einen Angriffe auf die Stellung der Oesterreicher Ernst gewesen und wie Tags darauf ohne mein Vorwissen der Abzug der Armee auf dem linken Donauufer eingeleitet worden; wie ich in Folge dessen das Commando der Armee freiwillig abgelegt und dasselbe von den Abgeordneten der Armee hierzu aufgefordert zwar wieder, jedoch nur dann zu übernehmen versprochen, wenn der in dem erwähnten Kriegsrathe beschlossene Angriff auf die Armee des F.-3.-M. Baron Haynau wirklich vollführt würde; wie endlich das, wenngleich negative Resultat dieses am 11. Juli unter General Klapka's Oberleitung wirklich unternommenen Angriffes mich der Ehrenpflicht durchaus nicht entbinden konnte, mein den Abgeordneten der Armee verpfändetes Wort zu lösen, das Commando wieder zu übernehmen und nun den Großtheil der Hauptarmee (im Sinne desselben Kriegsrathsbeschlusses, dessen Ausführung ich der Armee als Bedingung meines Wiedereintritts in das Commando hingestellt hatte) auf dem linken Ufer der Donau troß meiner offen ausgesprochenen Ueberzeugung von der Troftlosigkeit dieser Maßregel der Wiedervereinigung mit der Regierung und den im Süden des Landes zu concentrirenden Streitkräften entgegenzuführen.

Meine Stellung als Obercommandant war somit allerdings nicht von der Autorität der provisorischen Regierung, sondern vielmehr in offener Auflehnung gegen diese, einzig und allein durch das Vertrauen der Armee zu meiner Persönlichkeit garantirt, - ein Vertrauen, welchem gleichwohl keinerlei durch mich, sei's mittelbar oder unmittelbar angeregtes oder genährtes Hoffen auf Rettung zu Grunde liegen konnte.

« ПредишнаНапред »