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Kossuth unterschrieb das Ernennungsdecret Vetter's auf das bereit willigste. Er schien in der That die eigentliche Tragweite meines Vorschlages nicht zu ahnen; es hatte vielmehr den Anschein, als fühlte er sich mir für die günstige Gelegenheit lebhaft verpflichtet, welche ich ihm geboten, sein Unrecht gegen Vetter wieder gut zu machen.

Gleichzeitig mit dieser Angelegenheit betrieb ich die strenge Unterordnung der Generale Perczel und Dembinski unter meine Befehle als Kriegsminister. — Die starke Abneigung Beider, irgend eine höhere militärische Autorität über sich anzuerkennen, hierzu die eben nichts weniger als freundlichen persönlichen Beziehungen, in welchen Beide zu mir standen, ließen mit Gewißheit voraussehen, daß die consequente Durchführung jener Maßregeln an und für sich hinreichen dürfte, Beiden das fernere Verbleiben auf ihren Posten bald unleidlich zu machen. Indessen zeigten Beide mehr Zähigkeit, als ich erwartet hatte. Sie mußten Beide abgesezt werden. Zum Glück schien Kossuth von ihrer Unentbehrlichkeit im Felde ungleich weniger überzeugt als von der des F.-M.-L. Bem.

Mit Guyon's Entfernung vom Komorner Festungscommando hatte es weit geringere Schwierigkeiten. Der Zufall wollte nämlich, daß sich Klapka um diesen Posten in Verbindung mit dem Obercommando über drei Armeecorps persönlich bewarb, und demselben auch vollkommen gewachsen schien, während Guyon's beinahe sprüchwörtlich gewordener geringer Vorrath an militärischen Kenntnissen in tragikomischem Misverhältnisse zu den Obliegenheiten eines Festungscommandanten stand. Es machte sich daher gewissermaßen von selbst, daß Graf Guyon des Commandos der Festung Komorn entkleidet, und dasselbe dem General Klapka anvertraut, Guyon hingegen zum Commandanten des eben in Errichtung begriffenen Reservecorps ernannt wurde.

Kossuth hatte gegen diesen Wechsel im Komorner Festungscommando nichts einzuwenden; desto lebhafter hingegen eiferte er wider die Anstellung Guyon's bei der Reserve. Es sei unverantwortlich, meinte er den tapfern löwenherzigen General bei der Reserve zu verwenden, wo doch sein Plaß in der vordersten Linie der Armee wäre; ja unverantwortlich sei es, Kräfte wie Guyon gerade in dem Augen

blicke unbenut zu lassen, wo die Gefahr des Vaterlandes sich zu verdreifachen scheint.

Nichtsdestoweniger blieb Guyon der eifrige Nachbeter des politischen Glaubensbekenntnisses Kossuth's vom 14. April bei der Reserve. Er würde übrigens auch bei entgegengesezter politischer Meinung der Reserve nicht entgangen sein, weil es mir gefährlich dünkte, einen General, welchem wie die Erfahrung lehrte wohl das Herz, aber nicht der Kopf am rechten Flecke saß, ein selbständiges Commando vor dem Feinde anzuvertrauen.

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Während ich in vorstehend geschilderter Weise bemüht war, die Armee von den mir damals eben bekannten und wie ich meinte nicht zu verachtenden Anhängern des 14. April zu säubern: überraschte mich die Nachricht von einem, die Armee, ja die gesammte Nation tief erschütternden Ereignisse.

Der österreichische F.-Z.-M. Baron Haynau, der Nachfolger des F.-Z.-M. Baron Welden im feindlichen Armee - Obercommando, kündigte uns den Beginn seiner Wirksamkeit in der neuen Sphäre durch einige Hinrichtungen an. Als Opfer derselben fielen auch die beiden friegsgefangenen ungarischen Offiziere Ladislaus Baron Mednyánszky und Philipp Gruber.

Zwanzigstes Capitel.

Fort

Der

Bedeutung und Folgen der im vorstehenden Capitel erwähnten Hinrichtungen. sehung meiner dem Bestehen der Unabhängigkeitsacte feindlichen Bestrebungen. Endzweck der lehtern. - Die Eigenthümlichkeit meines Verhältnisses zur Friedenspartei, zu Szemere, zu Kossuth. Nachträgliches aus meiner kriegsministeriellen Wirksamkeit.

Ladislaus Baron Mednyánszky und Philipp Gruber hatten zur Besagung des Forts Leopoldstadt an der Waag gehört. Das Fort wurde Anfang Februar 1849 an den dasselbe belagernden feindlichen F.-M.-L. Simunich nach einem kurzen Bombardement übergeben. Mednyánszky und Gruber sollen wie mir nachträglich berichtet worden die einzigen gewesen sein, welche sich mit diesem Acte nicht einverstanden erklärten. Hierfür ward ihnen, nach ihrer Gefangennehmung, ein ungleich härteres Loos, denn ihren Kameraden, zu Theil. Ein feindliches Kriegsgericht fällte über Beide das Todesurtheil.

Dies geschah noch während Fürst Windisch - Gräß das Obercommando in Ungarn führte. Indessen ließ weder dieser noch sein unmittelbarer Nachfolger Baron Welden jenes Urtheil vollstrecken.

Erst Baron Haynau that dies. — Mednyánszky und Gruber wurden im fünften Monate ihrer Kriegsgefangenschaft zu Preßburg gehenkt, nachdem über ihre Begnadigung zu mehrjährigem Festungsarreste vielam meisten durch die ungewöhnliche Verzögerung des Strafverbürgten Gerüchte Glauben gewonnen hatten.

seitig vollzuges

Diese Hinrichtungen erschienen durch jene Handlung allein, welche den Gerichteten als Verbrechen zur Last gelegt worden, nach den vorhergegangenen Begnadigungen so mancher mit den Waffen in der Hand friegsgefangen gemachter ungarischer vormals österreichischer Offiziere, nicht hinreichend motivirt. Sie waren überhaupt nur dann verständlich, wenn man entweder annahm, daß dem Baron Haynau eine eigenthümliche Vorliebe für derlei Proceduren inwohne, daß also jene Hinrichtungen in unmittelbarem Zusammenhange mit seiner Persönlichkeit stehen, und unter einem andern Obercommandanten nicht würden Statt gefunden haben: oder wenn man gelten ließ, daß sie als Repressivmaßregeln der österreichischen Regierung gegen den ungarischen Reichstagsbeschluß vom 14. April betrachtet werden müßten. lezteren Falle hatte es offenbar den Anschein, als wären Mednyánszky und Gruber, obschon sie bereits Anfang Februar in österreichische Kriegsgefangenschaft geriethen, dennoch als Mitschuldige jener Männer ge= richtet worden, welche volle zehn Wochen später die k. k. österreichische Dynastie Habsburg-Lothringen in die ungarische Reichsacht erklärten.

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Die Erbitterung gegen Desterreich erreichte in Folge jener Hinrichtungen den Culminationspunkt.

Ich hatte wie bekannt noch vor dem 14. April in einem Schreiben an den Fürsten Windisch-Gräß die Drohung ausgesprochen, daß für jeden kriegsgefangenen ungarischen Offizier drei österreichische geopfert würden.

Nun verlangten Kossuth im Namen der Nation, und Klapka im Namen der Armee von mir, daß ich jene Drohung ungefäumt erfülle. That ich dies, so mußte ich in vorhinein meine Bestrebungen, der russischen Invasion mit der Abolirung der Debrecziner Unabhängigkeitsacte und der versuchsweisen Anbahnung eines Vergleiches mit Desterreich in die Quere zu kommen, für immer aufgeben. Hierzu aber fehlte mir jedes höhere Motiv, seit ich die Ueberzeugung gewonnen, daß die Unabhängigkeitserklärung mit dem ungarischen Nationalwillen nichts mehr gemein habe, als etwa ein Privatvergnügen Kossuth's mit der Wohlfahrt der Nation.

Ich verweigerte somit die Erfüllung jener Drohung, und seßte

meine Bestrebungen in der angedeuteten Richtung selbst dann noch unbeirrt fort, als für die Idee einer, mit voraussichtlich bedeutenden Opfern verbundenen, Rückkehr zur Landesverfassung vom Jahre 1848, bei der allgemeinen Erbitterung über die Erstlinge der Wirksamkeit Baren Haynau's in Ungarn, wie bei den vielleicht eben so allgemeinen Unüberwindlichkeitsgefühlen, in der That kaum mehr denn schüchterne Sympathien zu erwarten standen.

Ich betrieb die bereits vorläufig erwähnte Verabschiedung Dembinski's und Perczel's von der activen Armee, wie die Beschränkung Bem's auf seine Streitkräfte in Siebenbürgen so eifrig als dies nur immer möglich, ohne die eigentliche Tendenz dieser Maßregeln vorfrüh zu verrathen.

Ich ließ die parlamentarisch gebildeten und der 14. April-Partei abgeneigten Offiziere der Armee wiederholt aneifern, sich um ihre Wahl in den Reichstag zu bewerben.

Ich beharrte ferner bei dem Entschlusse, die Offensive gegen das österreichische Heer zu eröffnen: denn die Abolirung der Unabhängigkeitsacte sollte nicht einem Siege der Furcht über den unter Kossuth's bethörendem Einflusse superlativ gewordenen nationalen Hochmuthsschwindel gleich sehen; sie sollte vielmehr das Gepräge einer freien männlichen That zeigen. Der Reichstag sollte nicht unter dem Alpdruck der Angst um seine eigene Haut er sollte vielmehr in nüchterner Würdigung jener Gefahren, welche in Folge seiner Wirksamkeit das Leben der Nation bedrohten, und in gewissenhafter Erkenntniß seiner Pflicht kein Mittel zur Rettung unversucht zu lassen eben jenes Gesez, in welchem er sich vielleicht nachträglich am meisten gefallen, für das, was es in der That gewesen für unvereinbar mit den wahren Interessen der Nation erklären, sodann freiwillig bis innerhalb der Grenzen der rehabilitirten Landesverfassung zurücktreten, und - wie schwer dies auch sei - der Wiener Regierung mit mächtiger Sebstverleugung und würdevoll einen friedlichen Vergleich eben im Momente der allgemeinen Siegeszuversicht und troß des öffentlichen Uebermuthes anbieten, vor Allem aber die in solcher Weise auf den Boden des Rechtes und der Billigkeit zurückgeführte Sache der Nation

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